Kfz Steuer Rechner

Kfz Steuer berechnen

Die Kraftfahrzeugsteuer muss für alle Kraftfahrzeuge die für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden an das zuständige Finanzamt abgeführt werden. Berechnungsgrundlage der neuen Kfz Steuer ist der Hubraum und der Schadstoff- bzw. CO2-Ausstoß des Fahrzeuges. Bis zum Jahr 2013 gilt eine Übergangsregelung, bei denen das Finanzamt den jeweils günstigeren Steuersatz nach neuer oder alter Steuerregelung erhebt. Mit dem Kfz Steuer Rechner können Sie schnell und einfach ermitteln mit welcher Kfz Steuerhöhe Sie in Zukunft für Ihr Fahrzeug rechnen müssen.

Die Kfz-Steuer im Überblick

Die Kraftfahrzeugsteuer geht aus dem Kraftfahrzeug Steuergesetz hervor. Dort ist gesetzlich geregelt unter welchen Voraussetzungen und vor allem in welcher Höhe die Kfz Steuern für einen PKW erhoben werden. Die Berechnung der Steuersätze und die Erhebung der Kfz Steuern ist dabei Ländersache. Steuerpflichtig sind alle Kfz, die eine amtliche Zulassung zum Straßenverkehr besitzen. Demnach müssen für ein steuerpflichtiges Kraftfahrzeug ein ordnungsgemäßes Kennzeichen zugeteilt sowie eine Zulassungsbescheinigung erteilt werden.

Seit Einführung der Kfz-Steuer aktualisiert der Gesetzgeber die Berechnungsgrundlage zur Erhebung der Kraftfahrzeugbesteuerung ständig aufgrund des technischen Fortschritts und aus umweltfreundlichen Aspekten zum Schutze der Natur. Zuletzt am 01.Juli 2009, wobei diese Änderung nicht zuletzt aufgrund einer neuen EU-Richtlinie notwendig geworden ist. Bis dahin galt die schadstoffbezogene Kraftfahrzeug Steuerberechnung. Zur Berechnung der Kfz-Steuer wird dabei eine Kombination aus dem Hubraum und der Schadstoffklasse anhand der vergebenen Schadstoff-Schlüsselnummer herangezogen. In den neuen Zulassungsbescheinigungen findet sich diese Nummer im Feld 14.1. Bei ausgestellten Fahrzeugscheinen vor dem Jahr 2006 ist diese Nummer unter dem Eintrag Schlüsselnummer zu 1 zu ersehen.

Bereits vor der letzen Änderung des Kfz Steuer Gesetzes war es das Ziel der Bundesregierung die Fahrzeughalter von schadstoffarmen Kraftfahrzeugen steuerlich zu fördern und Fahrer von Kraftfahrzeugmodellen mit höherem Verbrauch dafür stärker zu belasten. Zur Umsetzung wurden die sogenannten Abgasnormen eingeführt um Kraftstoff sparende Autos anhand der steigenden Ziffernfolge identifizieren zu können. Die Berechnungsgrundlage der Kfz Steuer orientierte sich ab diesem Zeitpunkt an der EURO Schadstoffklasse und dem Hubraum je angefangene 100 Kubikzentimeter, der Steuersatz wurde dabei zwischen 6,75 Euro bei der Schadstoffklasse D4 und 15,13 Euro bei der Schadstoffklasse EURO 1 für Benzinmotoren festgelegt. Dieselangetriebene Fahrzeuge werden aufgrund des erhöhten Emissionsausstoßes mit einer höheren Kfz-Steuer belastet, die Steuersätze für Dieselmotoren liegen dabei zwischen 15,44 Euro und 28,55 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter. Auch hier gilt zu beachten, dass sich diese Steuersätze inzwischen durch weitere Gesetzesänderungen verändert haben. Aus diesem Grund muss heute immer das Datum der Fahrzeug-Neuzulassung zur Berechnung der Kfz Steuerlast herangezogen werden.

Bei der neu festgelegten Kfz-Steuer errechnet sich die Höhe der jährlichen Steuerlast aus einem Steuersatz der je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum, zuzüglich eines Steuerbetrages für jedes Gramm an CO2 Ausstoß oberhalb von 120 Gramm pro Kilometer. Bei Dieselfahrzeugen wurde im Kfz Steuer Gesetz der Betrag von 9,50 Euro je 100 Kubikzentimeter, bei Ottomotoren ein Betrag von 2,00 Euro je 100 Kubikzentimeter festgelegt. Nach der neuen Gesetzesvorlage zahlen Autofahrer mit besonders emissionsarmen PKWs, die nicht mehr als 120 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, keinen Emissionszuschlag. Im Gegenzug wird jedes weitere Gramm CO2 Ausstoß zusätzlich mit 2,00 Euro besteuert. Bis zum Jahr 2014 soll der steuerfreie Grenzwert für Neuzulassungen auf nur noch 95 Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden.

Kraftfahrzeughalter, die ihr Fahrzeug im Zeitraum von Anfang November 2008 bis Ende Juni 2009 zugelassen haben, können derzeit von der Übergangsregelung zur Kfz Steuer profitieren. Die zuständige Finanzbehörde berechnet automatisch die kostengünstigste Steuerbemessungsgrundlage zugunsten des Autofahrers. Ab dem Jahr 2013 soll dann nur noch die neue Kfz Besteuerung greifen.

Kfz Steuervergünstigungen bzw. Kfz Steuerbefreiungen sehen sowohl die alte als auch die neue Gesetzesvorlage zur Kraftfahrzeugsteuer vor. So existieren besondere Regelungen für Behinderte Menschen, die in Ihrer körperlichen Mobilität stark eingeschränkt sind, jeweils in Abhängigkeit vom Grad der behördlich festgestellten Behinderung. Weitere Ausnahmen bestehen für öffentliche Institutionen wie beispielsweise Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste. Gegebenenfalls können auch landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit werden. Neben der Kraftfahrzeugsteuer müssen Autofahrer auch noch die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Kfz Versicherung aufkommen. Autofahrer können von einer Kfz-Steuerbefreiung bei Neuwagen ebenso profitieren wie von einem Kfz Versicherung Vergleich der Ihre derzeitige Autoversicherung auf den Prüfstand stellt.