Schadenfreiheitsklasse

Die Schadenfreiheitsklassen in der Kfz Versicherung

Die Schadensfreiheitsklasse ist ein Begriff, deren Ursprung in der Kfz Versicherung liegt. Heute gibt es mittlerweile verschiedene Versicherungsarten, bei denen die Versicherungsgesellschaften bei Schadenfreiheit Ihren Versicherungsnehmern einen Schadenfreiheitsrabatt einräumen. Anhand der Schadensfreiheitsklasse wird der Schadenfreiheitsrabatt vergeben. In der Kfz Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung wird stets eine Basisprämie auf Grundlage von 0 schadenfreien Jahren kalkuliert. Mit jedem schadenfreien Jahr steigt die Schadenfreiheitsklasse und somit auch der Schadenfreiheitsrabatt. Eine einheitliche Regelung zu den Prozentsätzen je Schadenfreiheitsklasse gibt es nicht, so dass es deutliche Unterschiede von Kfz Versicherung zu Kfz Versicherung in den Prozenten gibt.

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Eine weitere Besonderheit der Kfz Versicherung:

Die Schadenfreiheitsklassen und Schadenfreiheitsrabatte in der Kfz Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung werden nicht analog festgelegt und können sich daher erheblich unterscheiden. Der jeweilige Prozentsatz des Schadenfreiheitsrabatts wird immer in den aktuellen Tarifbestimmungen zur Kfz Versicherung geregelt. Im Gegensatz zur Kfz Haftpflicht und Vollkasko entfällt der Schadenfreiheitsrabatt bei der Teilkaskoversicherung, hier gibt es keine Rabatte für Schadenfreiheit. In der Autoversicherung vergeben die meisten Kfz Versicherungen 25 Schadenfreiheitsklassen. Die aktuelle SF - Klasse in der Autoversicherung findet Sie entweder in der letzten Beitragsrechnung oder aber im Versicherungsschein zur Kfz Versicherung.

Besonderheiten bei der SF-Klassen Einstufung

Einige Sonderfälle gibt es bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zu beachten. Hierunter fallen z.B. Fahranfänger oder langjährige Führerscheininhaber, die lange Zeit nicht in dem Besitz eines eigenen Fahrzeuges waren. Eine weitere Besonderheit besteht bei Kraftfahrzeugen die als Zweitwagen angeschafft und genutzt werden. Auch eine längere Unterbrechung der Kfz Versicherung oder eine Übertragung der Schadenfreiheitsrabatte durch Verwandte werden besonders behandelt.

Wichtig zu wissen: Bei einem Wechsel der Kfz Versicherung wird nicht der aktuelle Beitragssatz automatisch übernommen, sondern die neue Kraftfahrzeug-Versicherung erfragt bei der Vorversicherung die Anzahl der schadenfreien Jahren und berechnet daraus anhand der aktuellen Tarifbestimmungen zur Kfz Versicherung den geltenden Schadenfreiheitsrabatt. Im Schadenfall sinkt die Schadenfreiheitsklasse mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres und der Beitragssatz steigt. Jedoch gibt es auch hierbei Ausnahmen wie z.B. den sogenannten Rabattretter. Ist ein Rabattretter vertraglich vereinbart, so sinkt zwar die Schadenfreiheitsklasse, der Beitragssatz bleibt jedoch gleich.

Schadensfreiheitsklassen Tabelle

Schadenfreiheit

SF Klasse Haftpflicht Vollkasko

0 Jahre

SF 0

230%

./.

1/2 Jahr

SF 1/2

120%

115%

1 Jahr

SF 1

100%

100%

2 Jahre

SF 2

85%

90%

3 Jahre

SF 3

75%

80%

4 Jahre

SF 4

65%

70%

5 Jahre

SF 5

60%

65%

6 Jahre

SF 6

55%

60%

7 Jahre

SF 7

50%

55%

8 Jahre

SF 8

50%

50%

9 Jahre

SF 9

45%

45%

10 Jahre

SF 10

45%

40%

11 Jahre

SF 11

40%

40%

12 Jahre

SF 12

40%

40%

13 Jahre

SF 13

40%

35%

14 Jahre

SF 14

35%

35%

15 Jahre

SF 15

35%

35%

16 Jahre

SF 16

35%

30%

17 Jahre

SF 17

35%

30%

18-24 Jahre

SF 18-24

30%

30%

25 und mehr Jahre

SF 25

25%-30%

30%

Bei der hier aufgeführten Schadenfreiheitsklassen Tabelle handelt es sich um eine Mustertabelle nach der alten Tarifgeneration.

Die Schadenfreiheitsklassen Tabellen nach der alten Tarifgeneration sind mittlerweile von allen Versicherern überholt worden, so dass es seit Ende 2014 bzw. Anfang 2015 nur noch Tarife nach der neuen Generation und mit den dazugehörenden neuem Schadenfreiheitsklassen-System gibt.

Wurden in den alten Schadenfreiheitsklassen der Schadenverlauf „nur“ bis zur Klasse SF 25 ausgewiesen, so wird die Schadenfreiheit in den  neuen SF Klassen bis hin zur Klasse SF 35 dokumentiert.

Die Beitragssätze die als Kalkulationsgrundlage dienen wurde deutlich herabgesetzt, so dass die Prozente – zumindest optisch – günstiger ausfallen. Hierhinter verbirgt sich jedoch weder ein Preisnachlass noch besonders günstiges Angebot, vielmehr wurde der Grundbeitrag der als Kalkulationsgrundlage herangezogen wird angepasst.

Anstatt mit 230% in SF Klasse 0 wird heute mit bspw. 100% kalkuliert oder auch in der Klasse SF ½ die vormals mit Beitragssätzen zwischen 85% und 140% geführt wurde stehen heute auch schon mal 65%. Eine Aussage über einen günstigen Preis oder ein besonderes gutes Angebot kann man anhand des prozentualen Beitragssatzes heute nicht mehr ableiten, zumal auch keine Prozente von einem zum anderen Tarif oder auch von Versicherer zu Versicherer nicht übertragen bzw. übernommen werden können.

Übertragen werden kann nur der Schadenverlauf und somit die schadenfrei zurückgelegten Jahre, Beitragssätze und Prozente werden in jedem Tarif neu kalkuliert und weichen bereits von Tarif zu Tarif ab.

Da die Schadenfreiheitsklassen und die SF-Rabatte (Beitragssätze) von den Kfz Versicherungsgesellschaften frei gestaltet werden und fortlaufenden Änderungen unterliegen, kann nur die SF Klasse und der dafür zu zahlende Preis für den Versicherungsnehmer von Relevanz sein.