Teilkasko Rechner

Teilkaskoversicherung berechnen

Als Kfz Halter besteht die Möglichkeit die Kfz Haftpflichtversicherung um den Einschluss einer Teilkaskoversicherung zu erweitern. Im Gegensatz zur Kfz Haftpflichtversicherung leistet die Teilkaskoversicherung für Schäden am eigenen Kraftfahrzeug und nicht für Schäden die am Fahrzeug eines Anderen entstehen. Die Teilkaskoversicherung bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz gegen viele Gefahren, die zu Schäden am Kraftfahrzeug des Fahrzeughalters führen können. Anders als bei der Kfz Haftpflichtversicherung handelt sich bei der Teilkaskoversicherung nicht um eine Pflichtversicherung.

 

Welche Risiken sind in der Teilkaskoversicherung versichert?

Grundsätzlich kommt die Teilkaskoversicherung - bis auf wenige Ausnahmen - für Schäden am eigenen Kraftfahrzeug auf, die von außen auf das Fahrzeug einwirken und zu einer Beschädigung führen.

 

Im Detail sind folgende Schadensursachen im Rahmen einer Teilkaskoversicherung standardmäßig versichert:

  • Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Schäden durch Sturm und Hagel
  • Schäden durch den Zusammenstoß mit Haarwild
  • Glasbruchschäden
  • Fahrzeug Diebstahl

 

Die o.g. Schäden sind im Rahmen einer Teilkaskoversicherung gedeckt, andere Schadenursachen wie z.B. selbst verursachte Schäden am Fahrzeug sind nur im Rahmen eine Vollkaskoversicherung versicherbar, wobei eine Vollkaskoversicherung generell die Leistungen einer Teilkaskoversicherung beinhaltet.

 

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und leistet darüber hinaus für vom Versicherten selbst verschuldete Schäden am eigenen Kraftfahrzeug, kommt für Schäden aufgrund mutwilliger und böswilliger Handlungen Dritter auf und zahlt wenn der Schadenverursacher nicht zu ermittelt ist oder nicht haftbar gemacht werden kann.

Beitragshöhe der Teilkaskoversicherung

Im Vergleich zur Kfz Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung fällt der zu zahlende Beitrag für eine Teilkaskoversicherung sehr gering aus. Der Beitrag richtet sich nach bestimmten Risikofaktoren, wie beispielsweise die Regionalklasse, also dem Zulassungsort des Fahrzeugs, nach der Typklasse (Fahrzeugtyp), dem Abstellplatz (Garage / Carport / Straße) und auch danach ob die Teilkaskoversicherung mit oder ohne eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart wird. Zu Rückstufungen im Schadenfall kommt es bei der Teilkaskoversicherung nicht, da es in der Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen wie in der Kfz Haftpflichtversicherung oder Vollkaskoversicherung gibt.

Auskunft über die genauen Preise und Leistungen der verschiedenen Teilkasko Tarife erhält man am einfachsten anhand eines Kfz Versicherungsvergleichs mit unserem kostenlosen Kfz Versicherungsrechner.