Kündigungstermine zur Kfz Versicherung

Die ordentliche Kündigung erfolgt immer zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit - bei der Kfz-Versicherung somit zum Ablauf des Versicherungsjahres - mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen.

 

Eine außerordentliche Kündigung ist im Schadenfall möglich, also dann wenn Ihre Kfz-Versicherung einen Schaden reguliert hat. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht ebenfalls wenn Ihre Kfz-Versicherung die Beiträge erhöht. Auch hier gilt eine Frist von 4 Wochen ab Annahme oder Ablehnung der Schadenzahlung bzw. nach Eingang der Benachrichtigung zur Beitragserhöhung.

 

Ein weiterer Grund für eine Kündigung ist, wenn Sie Ihr Auto verkaufen oder aus einem anderen Grund nicht mehr besitzen.

 

Am einfachsten kündigen Sie die Kfz-Versicherung mit unserem Kfz-Kündigungsformular.