Rückstufungen im Schadenfall verhindern

Rückstufungen der Schadenfreiheitsklasse können Sie verhindern indem Sie auf die Leistung der Kfz-Versicherung verzichten und den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

 

Gegebenenfalls können Sie auch einen vereinbarten Rabattretter in Anspruch nehmen, damit verhindern Sie zwar keine Rückstufung in eine niedrigere SF-Klasse, jedoch bleibt der Schadenfreiheitsrabatt (Beitragssatz) gleich.

 

Bei Bagatellschäden lohnt sich in den meisten Fällen die Kfz Versicherung nicht in Anspruch zu nehmen, das trifft insbesondere in der Kfz Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung zu. Grund hierfür ist, Sie ersparen sich eine Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zum Beginn des neuen Versicherungsjahres. Denn die mit der Rückstufung verbundene Beitragserhöhung kann Sie gegebenenfalls teurer zu stehen kommen als ein kleiner Sachschaden den Sie selbst bezahlen.

 

Ausnahme bleiben Schäden im Bereich der Teilkaskoversicherung, hier sind Bagatellschäden am eigenen Fahrzeug meistens durch die üblichen Selbstbeteiligungen von 150 oder 300 Euro SB von der Regulierung ausgenommen. Ferner gibt es im Schadenfall keine Rückstufung in der Teilkaskoversicherung, so dass diese SF-Klassen neutral mit oder ohne SB in Anspruch genommen werden kann.