Schadenfreiheitsrabatt Übertragung

Der Versicherungsnehmer muss der anderen Person seine schadenfreien Jahre unwiderruflich in schriftlicher Form mit einem speziellen Formular abtreten.

 

Eine Rückübertragung des Schadenfreiheitsrabattes ist nicht möglich!

 

Die SFR-Übertragung kann im Allgemeinen nur an Verwandte ersten Grades, an juristische Personen oder an Personen, die mit dem abtretenden Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, erfolgen. Eine einheitliche Regelung zur SFR-Übertragung gibt es nicht bei den Versicherungsgesellschaften.