Kfz Versicherungsschutz Beginn

Sofort nach Fahrzeuganmeldung mit der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer auf der Zulassungsstelle beginnt der Versicherungsschutz, Sie sind ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Kfz-Versicherung Haftpflicht versichert.

 

Für eine Teilkasko oder Vollkaskoversicherung gilt dieser vorläufige Versicherungsschutz nur, wenn dies von der Versicherungsgesellschaft ausdrücklich bestätigt wird.

 

Sie haben diesen vorläufigen Versicherungsschutz, auch wenn Ihnen der eigentliche Versicherungsvertrag der Kfz-Versicherung noch nicht vorliegt.