Zweitwagen Einstufung in der Kfz Versicherung

Allgemeine Regelung

Wenn für Ihren Zweitwagen bereits eine Vorversicherung bestanden hat, so geben Sie die Schadenfreiheitsklasse an, in der Sie eingestuft sind.

 

Möchten Sie die Beiträge für das nächste Versicherungsjahr berechnen, so geben Sie die SF-Klasse an in der Sie im nächsten Jahr eingestuft werden (bei Schadenfreiheit im laufenden Versicherungsjahr gleich +1 SF-Klasse).

 

Wenn Sie bislang noch keinen Zweitwagen zugelassen haben, so werden Sie in die SF-Klasse ½ eingestuft. Der Beitragssatz der SF-Klasse ½ liegt, je nach Kfz-Versicherung und gültigem Tarifwerk, zwischen 115% und 140% in den alten Tarifen bis 2014 und bei ca. 65% bis 85% in den neuen Tarifen ab 2015.

So sparen Sie bei der Zweitwagenversicherung!

Neben der allgemein gültigen Regelung zur Einstufung von Zweitwagen gibt es einige Kfz Versicherer die unter ganz bestimmten Voraussetzungen besonders günstige Sondereinstufungen für Zweitfahrzeuge anbieten, so kann das Zweitfahrzeug im besten Fall gleich ab Versicherungsbeginn zu einem günstigen Beitragssatz von 30% - und somit quasi wie der Erstwagen versichert werden.

 

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